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Jahresbericht Abteilung Sucht 2025

Suchtpolitik

Die Abteilung Sucht ist im Kanton Basel-Stadt für die Planung, Koordination und Steuerung der Suchthilfeangebote zuständig. Sie bereitet Stellungnahmen und Berichte zu politischen Vorstössen zuhanden des Regierungsrates vor. Dabei ist es wichtig, Fragen und Anliegen der Betroffenen, der Bevölkerung und der Politik zu berücksichtigen.

Herausforderungen durch den Konsum und Handel im öffentlichen Raum

Die Abteilung Sucht verfolgt einerseits das Ziel, dass Menschen mit einem schädlichen Gebrauch und einer Abhängigkeit die notwendige Hilfe und Behandlung erhalten. Sie trägt andererseits dazu bei, den öffentlichen Raum vor unerwünschten Begleiterscheinungen durch den Konsum von Suchtmitteln zu schützen.

Der öffentliche Raum ist für alle nutzbar und ein wichtiger Ort der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Foto: Robert Adam

Der öffentliche Raum im Kanton Basel-Stadt war insbesondere im unteren Kleinbasel auch im Jahr 2025 durch sicherheits- und sozialpolitische Herausforderungen belastet.
Das Fachteam Mittler im öffentlichen Raum (MiR) der Abteilung Sucht ist in der aufsuchenden Sozialarbeit tätig. Die MiR suchen den Kontakt mit Menschen mit einer Suchtmittelabhängigkeit, die sich im Umfeld der Kontakt- und Anlaufstellen und im öffentlichen Raum aufhalten. Sie bieten den schwer zu erreichenden Konsumierenden niederschwellig Beratung und Unterstützung an. Sie sind Ansprechperson für die Anwohnerschaft, Firmen und Schulen. Die MiR nehmen deren Bedürfnisse und Anliegen auf, fördern den Dialog und stehen vermittelnd für ein gutes Miteinander ein. Ein koordiniertes, interdepartementales Vorgehen ist dabei zentral und die Zusammenarbeit der MiR mit kantonalen und privaten Institutionen wie das Community Policing, die Stadtgärtnerei, Organisationen der Suchthilfe sowie die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel erfolgt in diversen Gremien und Steuergruppen.

Die Abteilung Sucht beobachtete insbesondere rund um den Matthäusplatz eine sich entwickelnde Betäubungsmittelszene. In den Abend- und Nachtstunden führten der Konsum und Handel von Kokain, Alkohol und weiteren Substanzen zu erheblichen Lärmemissionen und Verunreinigungen. Meldungen und Reklamationen, die an die Abteilung Sucht gelangten, zeigten eine Verunsicherung und einen zunehmenden Unmut in der Bevölkerung.

Gestützt auf eine interdepartementale Auslegeordnung beschloss der Regierungsrat im März 2024 ein Massnahmenpaket mit präventiven, sozialen, repressiven, und baulichen Massnahmen im unteren Kleinbasel.

Folgende Massnahmen kamen auch auf dem Matthäusplatz zur Anwendung:

  • Zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung wurden die polizeilichen Massnahmen verstärkt.
  • Private Sicherheitsdienste patrouillierten von Juli bis Oktober 2025 in den Abend- und Nachtstunden, um auf Regeln im öffentlichen Raum hinzuweisen.
  • Die aufsuchende Arbeit des Fachteams MiR wurde um eine zusätzliche Mitarbeiterin verstärkt.
  • Zusätzliche Konsumplätze an beiden Standorten der K+A trugen zur Entlastung des öffentlichen Raums bei.

Es gilt ein faires Miteinander bzw. Nebeneinander zu erreichen. Öffentliche Plätze und Parks sind für alle ein wichtiger Ort der sozialen und gesellschaftlichen Integration, auch für Menschen mit einer Suchtmittelabhängigkeit oder ohne Obdach.

Trotz des breiten und aufeinander abgestimmten Suchthilfeangebots und den ergriffenen Massnahmen, lässt sich der Konsum von psychoaktiven Substanzen im öffentlichen Raum nicht gänzlich vermeiden. Die Situation im öffentlichen Raum ist dynamisch und kann sich rasch verändern. Der Drogenhandel und -konsum sowie dessen Begleiterscheinungen sind eine grosse Herausforderung, die weiterhin gezielte, aufeinander abgestimmte und departementsübergreifende Massnahmen erfordern.

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Politische Vorstösse und Vernehmlassungen

Der Konsum und Handel im öffentlichen Raum und damit verbundene Begleiterscheinungen sind in den letzten Jahren wiederkehrend Inhalt von politischen Vorstössen. Nachfolgende drei Vorstösse wurden im Jahr 2025 vom Regierungsrat beantwortet:

  • Anzug Oliver Bolliger (BastA) und Melanie Nussbaumer (SP) betreffend «Ausbau schadensmindernden Massnahmen in der Suchtarbeit»
  • Anzug Heidi Mück und Konsorten betreffend «Erweiterung der Zielgruppe für Drug Checking im Rahmen von „Safer Dance Basel“ und dem Drogeninformationszentrum „DIBS“»
  • Interpellation Oliver Bolliger betreffend schadensmindernden Massnahmen rund um das kHaus

Der Regierungsrat setzt auf eine ausgewogene und nachhaltige Suchtpolitik, welche gesundheitliche Unterstützung, soziale Integration und die konsequente Durchsetzung der geltenden Regeln im öffentlichen Raum miteinander verbindet.

Vernehmlassung Cannabisproduktegesetz

Die Parlamentarische Initiative «Regulierung des Cannabismarkts für eine besseren Jugend- und Konsumentenschutz» von Franz Siegenthaler aus dem Jahr 2020 fordert eine neue gesetzliche Regelung des Anbaus, der Produktion, des Handels und des Konsums von THC-haltigem Cannabis. Darauffolgende wurde im Jahr 2025 der Vorentwurf des Cannabisproduktegesetz (CanPG) in die Vernehmlassung gegeben. Der Vorentwurf skizziert einen strikt regulierten Markt für Erwachsene, sieht ein Abgabeverbot an Minderjährige vor sowie eine begrenzte Vermarktung und Werbung. Ebenfalls werden Anforderungen an Qualität, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit verankert. Der Ergebnisbericht wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet.

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die parlamentarische Initiative Siegenthaler und den Vorentwurf des CanPG. Er begrüsst insbesondere die klare Public-Health-Ausrichtung mit streng reguliertem Erwachsenenmarkt, konsequentem Jugend- und Konsumentenschutz sowie Vorgaben zu Werbung, Qualität und Kontrolle. Zugleich fordert der Kanton Basel-Stadt eine zurückhaltende, nicht-gewinnorientierte Ausgestaltung des Verkaufs mit ausreichenden Ressourcen für den Vollzug, die Prävention und die Suchthilfe. Die Möglichkeit zum Eigenanbau sowie Konsumräume lehnt er ab.

Stellungnahmen

Synthetische Opioide Massnahmenplan im Kanton Basel-Stadt

Hochpotente synthetische Opioide stellen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit dar und können Konsumierende ernsthaft gefährden. Die Abteilung Sucht hat in einer kantonalen Arbeitsgruppe mit anderen Fachpersonen Massnahmen festgelegt und ist vorbereitet, falls synthetische Opioide auf dem Markt auftauchen.

Als starkes Schmerzmittel werden einige synthetische Opioide in der Anästhesie oder in der Schmerztherapie eingesetzt. Sie unterstehen in der Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Synthetische Opioide sind jedoch auch zur nichtmedizinischen Nutzung auf dem illegalen Markt im Umlauf. Sie wirken schmerzlindernd, sedierend, aber auch euphorisierend. Synthetische Opioide wirken mehr als 50-mal stärker als Heroin und bei Überdosierung führen alle Opioide zu einer lebensbedrohlichen Atemdepression bis hin zum tödlichen Atemstillstand.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit synthetischen Opioiden, insbesondere Fentanyl und Nitazene, in Europa zugenommen. Der Konsum erfolgt oft unwissentlich. Im Kanton Basel-Stadt gibt es bisher kaum Hinweise auf die Verbreitung von synthetischen Opioiden. Damit deren Auftreten frühzeitig erkannt wird, hat der Kanton Basel-Stadt im Austausch mit anderen Kantonen ein Massnahmenplan entwickelt. Dieser setzt insbesondere auf Früherkennung und Monitoring, Sensibilisierung sowie Behandlung und Schadensminderung.

In der kantonalen Arbeitsgruppe unter der Leitung der Abteilung Sucht diskutieren die Medizinischen Dienste, das Institut für Rechtsmedizin, die Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel und die Suchthilfe Region Basel regelmässig die Entwicklungen im Kanton Basel-Stadt. Bei Bedarf werden Schritte gemäss Massnahmenplan eingeleitet und weitere Akteure wie die Polizei, Sanität, Institutionen der Suchthilfe, Schulsozialarbeit und Staatsanwaltschaft einbezogen.
Die Abteilung Sucht sammelt Beobachtungen betreffend synthetische Opioide und bittet alle, entsprechende Meldungen mitzuteilen.

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